Sie können nun in wenigen Schritten die Prolongation eines bereits bestehenden Festgeldes direkt online beantragen.

Hinweis

Der Auftrag kann nur durch einen Geschäftsführer oder Kundenbevollmächtigten der Hausverwaltung erteilt werden.

Den aktuellen Zinssatz entnehmen Sie bitte dem folgenden PDF:

Die Prolongation des Festgelds ist frühestens 35 Tage vor Fälligkeit und spätestens bis zum 4. Bankarbeitstag vor Fälligkeit möglich.

Nach Ablauf der Prolongation wird das Guthaben automatisch wieder dem von Ihnen angegebenen Referenzkonto der WEG gutgeschrieben.



Projekt

25.04.1